Ein Schreiben der Uni Hamburg vom Freitag letzter Woche [1] bringt neue Bewegung in die Auseinandersetzung um die Studiengebühren. Den Studierenden, die einen Widerspruch gegen ihre Exmatrikulation im laufenden Semester eingelegt hatten, wurde nun mitgeteilt, dass die Uni ihre Auffassung teilt, dass eine Exmatrikulation erst zum Ende des Semesters rechtmäßig ist. Damit verknüpft ist das Einräumen einer neuen Frist zur Zahlung der Studiengebühren, nämlich bis zum 26.März 2008. Die Uni formuliert es nur anders:
Sie geht demnach davon aus, „dass die Exmatrikulation – jedenfalls mit Wirkung zum Ende des Wintersemesters 2007/2008 – rechtmäßig ist und dementsprechend insoweit auch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde.“
Desweiteren bezieht sich das Zentrum für Studierende auf das im Zusammenhang mit der Exmatrikulation eines Studierenden der TU Harburg vor dem Verwaltungsgericht laufende Verfahren in dem es ebenfalls um den Zeitpunkt der Exmatrikulation geht. Es wird jedoch ohne weitere Ausführungen behauptet, dass sich
die Rechtslage an der Universität in einem entscheidungserheblichen Punkt anders als an der TUHH darstellt.“
Nichtsdestotrotz hatte die Uni Ende Januar 926 Studierende exmatrikuliert [2]. Mehr als 200 Studierende legten daraufhin gegen ihre Exmatrikulation im laufenden Semester Widerspruch ein [3], da laut Hamburger Hochschulgesetz Exmatrikulationen lediglich zum Ende der Rückmeldefrist möglich sind. [4] Mit dem aktuellen Schreiben hat die Universität dieser Rechtsauffassung nun implizit explizit zugestimmt. Daraus ergibt sich de facto, dass auch die Ende Januar exmatrikulierten Studierenden durch Zahlung der Studiengebühren bis zum Semesterende weiterhin immatrikuliert bleiben können. Der Leiter des Zentrums für Studierende, Axel Schoeler, sagt dazu im Hamburger Abendblatt
„Sollten exmatrikulierte Studenten nachweisen können, dass es technische Probleme bei der Überweisung gab oder sie Zahlungsschwierigkeiten hatten, dann ist es denkbar, dass die Entscheidung rückgängig gemacht wird.“[5]
Die von der Universität ausgesprochenen Exmatrikulationsdrohungen entpuppen sich so letztendlich doch als heiße Luft, wie die Boykottaktiven und der AStA der Uni Hamburg in den vergangenen Monaten mehrfach angemerkt haben. Es wäre nun von der Uni jedenfalls zu erwarten, dass sie diejenigen, die keinen Widerspruch gegen ihre Exmatrikulation eingelegt haben, fairerweise ebenfalls von der Möglichkeit, die Gebühren noch bis Ende des Montats zu bezahlen, in Kenntnis setzt…
Auch vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL bleibt die Zukunft der Studiengebühren also auch zum Ende des Wintersemesters 07/08 spannend!
- Presseerklärung der Boykottaktiven an der Uni Hamburg vom 18.03.08
- Uni zeigt neue Milde (taz Hamburg – 19.03.08)
- Boykotteure bekommen eine weitere Zahlungsfrist (WELT Online – 19.03.08)
- Studiengebühr: Gnadenfrist für exmatrikulierte Studierende (Hamburger Abendblatt – 19.03.08)
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